Gemeinden suchen Schöffen und Jugendschöffen
Wahl der Schöffen für Schöffengerichte und Strafkammern
Die Gemeinderäte der fünf Gemeinden Kirchendemenreuth, Parkstein, Püchersreuth, Störnstein und Theisseil werden voraussichtlich bis Anfang April eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Periode 2024 – 2028 aufstellen. Es wird deshalb interessierten Personen die Möglichkeit gegeben, sich für das Amt eines Schöffen zu bewerben.
Das Amt eines Schöffen an Schöffengerichten und Strafkammern ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen bekleidet werden kann. Nicht in das Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die zum 01.01.2024 jünger als 25 und älter als 70 Jahre sind. Es ist daneben erforderlich, dass die Bewerber in der jeweiligen Gemeinde wohnen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, nicht in Vermögensverfall geraten sind und nicht aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet sind.
Interessenten melden sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft, Frau Melanie Schöffel,
Tel.: 09602-943015, E-Mail: mschoeffel@vgem-neustadt.de.
Jugendschöffen gesucht
Für die fünf Mitgliedsgemeinden hat die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab dem Landratsamt bis spätestens 28. Februar 2023 Bewerber zu nennen, die das Amt des Jugendschöffen für einen Zeitraum von fünf Jahren (2024 – 2028) übernehmen wollen.
Interessenten melden sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft, Frau Melanie Schöffel, Tel.: 09602-943015, E-Mail: mschoeffel@vgem-neustadt.de.
Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Daneben dürfen sie zum 01.01.2024 nicht jünger als 25 und älter als 70 Jahre sein und müssen in der jeweiligen Gemeinde wohnen.